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StellungNehmen

 

Ob „5-Punkte-Plan“ á la Merz, Inhalte des neuen Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD, Neuauflage der GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) oder undifferenzierte, hetzerische Berichterstattung durch Zeitungen, Podcasts oder anderer öffentlicher Medien – wir beziehen dazu eine kritische Stellung. Schaut euch doch gerne unsere letzten StellungGaben an.

Sollte uns eine wichtige Entwicklung entgehen, die Ihr gerne eingeordnet sehen oder einfach unsere Stellung dazu erfahren möchtet, schreibt uns einfach an!

Statement zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD



Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD scheint nun nach der Vereidigung der neuen Regierung die politischen Leitplanken für die kommenden vier Jahre darzustellen. Wir haben hier noch einmal die Prämissen der schwarz-roten Regierung im Bereich Migration zusammengefasst:

 

Geflüchtete vom Zugang zu Rechtsstaatlichkeit ausschließen

Die neue Bundesregierung will unter der Rigide des CSU-geführten Innenministeriums den Zugang zu rechtsstaatlichen Mitteln und Verfahren für Migrant:innen und Geflüchtete zunehmend einschränken. Der erst von der Ampel endlich eingeführte verpflichtende Rechtsbeistand für Geflüchtete soll wieder abgeschafft werden (S. 94). Die auch zuvor von zumeist kostenlosen behördenunabhängigen Träger:innen übernommene Asylrechtsberatung will das Innenministerium gleichzeitig “ergebnisoffen evaluieren” (S. 96). Es ist zu befürchten, dass der Zweck dieser Evaluation das Verbot dieser Angebote ist, damit Geflüchtete keine Informationen und somit keinen Zugang zu ihren Rechten haben. Gleichzeitig soll der “Amtsermittlungsgrundsatz” für Asylsuchende in einen “Beibringungsgrundsatz” geändert werden (S. 96). Dies bedeutet nichts weniger als eine Beweislastumkehr, obwohl die Beweise für Geflüchtete aus diversen Gründen kaum aufzubringen sind.

Im nächsten Schritt kündigt die Bundesregierung an, die Rechtsmittelzüge “in den Blick [zu] nehmen” (S. 96). Zusammen mit der Ankündigung, separat zuständige “Verwaltungsgerichte für Asylrechtssachen” zu schaffen, besteht die Gefahr, dass Möglichkeiten der Berufungen eingeschränkt werden.

Zudem werden die Menschen nun auch durch Zurückweisungen an den deutschen Grenzen (S. 93) von ihrem Recht abgehalten, ein Asylgesuch zu stellen, obwohl dieses gegen nationales, europäisches sowie internationales Recht verstößt. Durch den Plan, dass die Bundespolizei Haftbefehle beantragen können soll (S. 94), wird die Gewaltenteilung als existenzieller Teil der Rechtsstaatlichkeit angegriffen.

 

Rassistische und evidenzferne Narrative bedienen

Statt eine sachliche und menschenrechtsbasierte Politik zu verfolgen, wird im Koalitionsvertrag mit Begriffen gearbeitet, die pauschalisieren, stigmatisieren und Ängste schüren. So ist die Rede von vermeintlicher „Einwanderung in die Sozialsysteme“ (S. 92) und „Asylmissbrauch“ (S. 94). Begriffe, die seit Jahren von rechten Akteur:innen genutzt werden, um Migrant:innen und Schutzsuchende pauschal zu kriminalisieren und als Belastung darzustellen. Solche Narrative verzerren die Realität, blenden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse aus und tragen zur gesellschaftlichen Spaltung bei. Statt echte Teilhabe zu ermöglichen, setzt der Vertrag auf „Integrationsvereinbarungen“ (S. 95), die vor allem Kontrolle signalisieren, verbunden mit Sanktionen. Die Ankündigung, die sogenannte „Turboeinbürgerung“ zu beenden (S. 96), steht ebenfalls exemplarisch für eine Verschärfung der Bedingungen, obwohl eine erleichterte Einbürgerung ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft wäre.

Außerdem sollen zukünftig Menschen, die unter die Massenzustromrichtlinie fallen, wie etwa Geflüchtete aus der Ukraine, unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen (S. 96f). Dies bedeutet eine rechtliche und soziale Schlechterstellung und widerspricht dem ursprünglich solidarischen Ansatz dieser Schutzform. Der Koalitionsvertrag setzt somit auf Misstrauen und Ausgrenzung, wo es eigentlich um Gerechtigkeit, Teilhabe und realitätsnahe Lösungen gehen müsste. 

 

Migration “begrenzen” statt gestalten

In der Einleitung zum Abschnitt Migration im Koalitionsvertrag bekennt sich die Regierung zum Einwanderungsland Deutschland. Gleichzeitig folgt der Koalitionsvertrag der Forderung der Union, die “Begrenzung von Migration” wieder als Zweck des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen (S. 92), obwohl dies erst von der Ampel aus dem Gesetz entfernt wurde. Begrenzen will die Regierung auch das Kontingent der sogenannten Westbalkan-Regelung (von 50.000 auf 25.000 im Jahr; S. 93), durch die Menschen aus Staaten des westlichen Balkans vereinfachten Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Dabei wurde selbst dieses geringere Kontingent noch nie ansatzweise erreicht. Diese Begrenzung ist somit nichts weiter als restriktive Symbolpolitik. 

Ähnlich restriktiv-symbolisch bleibt die ausgerufene “Rückführungsoffensive” (S. 94), die sich vor allem daran messen lässt, ob die Zahl der Abschiebungen steigt. Diese Sichtweise ist nicht nur menschenverachtend, sie ignoriert auch die Realitäten von Fluchtrouten, Krisen und Kriegen sowie der Not der Menschen. 

Teil dieser “Rückführungsoffensive” ist auch die Erweiterung der Liste Sicherer Herkunftsstaaten um Staaten wie Algerien, Tunesien, Marokko und Indien. Doch auch in diesen Staaten droht die Verfolgung von politischer Oppositionen sowie religiösen Minderheiten und sozialen Gruppen, wie etwa queeren Menschen. Den demokratischen Prozess über die Entscheidung, welche Staaten als “sicher” einzustufen sind (ein Vorgehen, das ohnehin fragwürdig ist), will die Bundesregierung dabei weiter aushöhlen, indem sie die Liste per Rechtsverordnung (also auf eigenen Beschluss; S. 93) ausweitet und nicht mehr per Beschluss des Bundesrats. Dies benötigt jedoch eine unwahrscheinliche Grundgesetzänderung. 

 

Regularisierte Migrationswege abbauen

Mit dem Beenden der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme entzieht sich die Bundesregierung internationaler Verantwortung, die es gegenüber schutzbedürftigen Menschen sowie überlasteten Staaten hat. Mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wurde vielen Afghan:innen Schutz versprochen. Während nur wenige Hunderte dabei wirklich nach Deutschland gebracht wurden, wurde für Zehntausende der Prozess jedoch gestoppt. Tausende wurden trotz Zusagen nicht nach Deutschland geholt (S. 93).

Mit dem Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird ein weiterer regularisierter Migrationsweg abgebaut. Mit dem Schließen dieser Möglichkeit der regularisierten Migration, werden die Familienmitglieder selbst auf irreguläre Wege gezwungen. Dabei stellte das Bundesverfassungsgericht bereits fest, dass ein dauerhaftes Aussetzen des Familiennachzugs gegen das Recht auf Familie verstoße (Art. 6 GG). Zudem ist Familienzusammenführung ein wichtiges integrationspolitisches Mittel (S. 93).

Die Union gibt an, mehr legale und regularisierte Migrationswege zu wollen. Dabei schafft sie bereits regularisierte Wege ab.

 

Unmenschlichkeit und Erpressung bei Rückführungen

Mit dem Koalitionsvertrag möchte die Bundesregierung das Verbindungselement auf EU-Ebene abschaffen. Das eröffnet für sie die Möglichkeit, Asylsuchende in Staaten abzuschieben, zu denen sie jedoch in keinerlei Verbindung stehen (S.94). Zudem hat sie angekündigt, wieder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, obwohl in beiden Ländern die politische Situation nach wie vor sehr instabil ist und dementsprechend die Sicherheit der dort abgeschobenen Menschen nicht garantiert werden kann (S. 94). Für eine erleichterte Rückführung soll die “Kooperationsbereitschaft” der Herkunftsstaaten erzwungen werden, etwa durch Druck bei der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Handels- und Wirtschaftsbeziehungen (S. 95), die dort dann gezielt als Machtmittel eingesetzt werden, um die Länder zu einer Rücknahme der Menschen zu erpressen. 

Zuletzt will die Bundesregierung jegliche Leistungsansprüche von Ausreisepflichtigen einschränken, obwohl ihnen trotz ihres Status das Recht auf ein Existenzminimum zusteht. Das Sozialgericht hat bereits im April den Ausschluss von Leistungen als rechtswidrig erklärt (S. 95).

 

Statement des ThinkTank Migrationspolitik zu unserer Teilnahme an der Folge 14 des Podcasts “Kaffee extra schwarz” des Bayerischen Rundfunks

Am 29. Januar 2025 haben wir uns in einer E-Mail an den Bayerischen Rundfunk (BR) und die Redaktion des Podcasts „Kaffee extra schwarz”, gehostet von Oliver Mayer-Rüth und Ahmad Mansour, gewandt.

Inhalt dieser E-Mail waren zwei Punkte: Hauptkritik war die wiederholte Parteinahme der Podcast-Hosts für die CDU durch Anspielungen, die gegen die Unparteilichkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) verstößt, festgeschrieben im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Weiterer Kritikpunkt sind die teils undifferenzierten, den „Kulturkampf” befeuernden, und rassistischen Äußerungen, die dem Auftrag des ÖRR entgegenlaufen und nicht den journalistischen Standards entsprechen.

Auf diese Beschwerde-E-Mail hin und vor allem mit Bezügen zu dem wesentlich kürzer gefassten zweiten Kritikpunkt bekamen wir eine Einladung in den Podcast, um dort unseren Standpunkt vertreten zu können. Trotz des Wissens um die polemische und faktenferne Debattenkultur innerhalb des Podcasts, die die Erläuterung komplexer Zusammenhänge verunmöglicht, waren wir uns einig, dass wir dieses Gesprächsangebot wahrnehmen möchten.

Wir müssen im Gespräch bleiben. Wir müssen Gesprächskanäle öffnen. Wir müssen auch jene ansprechen, die wir sonst nicht erreichen.

Entsprechend bereiteten wir uns im Team vor, haben ein Dossier erarbeitet mit den wichtigsten Zahlen und Fakten zu den Themen Integration, Asyl und Flucht, Abschiebungen, Demografie, Kriminalität, Erwerbsmigration, Rassismus und Islam. Dieses Dossier stellen wir euch hier gerne zur Verfügung.

Schließlich kam mit dem 19. März 2025 der Tag der Aufnahme und wir reisten als Team in das ARD-Hauptstadtstudio nach Berlin. Ein Thema gab es kaum. Nur eine Person sollte Mayer-Rüth und Mansour bei der Aufnahme gegenübersitzen. Eine weitere Person war im Regieraum erlaubt. Auf Titel und Shownotes der Folge hatten wir keinen Einfluss.

Mit dem Aufnahmebeginn zeigte sich sehr deutlich, was in der aktuellen Migrationsdebatte falsch läuft: Argumente werden auf rassistischen Prämissen aufgebaut, Anekdoten werden pauschalisiert und schlagen wissenschaftliche Erkenntnis, die wiederum als „politisch genehm” und „woke” diskreditiert wird. Die Moderation war von vornherein auf eine Emotionalisierung ausgelegt, die keinen Platz für eine differenzierte Auseinandersetzung, den Austausch evidenzbasierter Argumente oder wirkliche Lösungsansätze bot. Es blieb nur ein pures Dagegenhalten.

Wir als ThinkTank Migrationspolitik wollen Migration gestalten, produktive und konstruktive Diskussionen führen und uns für eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit dem Thema einsetzen.

Der inhaltliche Mehrwert der Folge ist aus unserer Sicht begrenzt. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass die Teilnahme an diesem Podcast die richtige Entscheidung war. 

Für konstruktives Feedback sind wir dankbar, insbesondere da wir bisher keinerlei Erfahrungen mit entsprechenden Auftritten gesammelt haben und uns mit diesem Podcast direkt in ein konfrontatives Umfeld gewagt haben.

Statement zum Vorschlag eines "Gemeinsamen Europäischen Rückkehrsystems"

 

Die Europäische Kommission unterbreitete am 11 März 2025 einen Vorschlag für ein neues "Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystems". Wir haben uns diesen Vorschlag einmal angeschaut:

 

“Ein echtes europäisches System”

Mit ihrem Vorschlag will die EU-Kommission ein einheitliches Rückkehrsystem innerhalb der EU einführen. Die Bedingung hierfür sind allerdings gemeinsame Verfahrensstandards, die erst mit der Reform des GEAS in den nächsten Jahren eingeführt werden sollen. Diese Reform steht bereits jetzt auf der Kippe, weil einige Staaten die Umsetzung in nationales Recht verweigern. Die Gewährung von Schutz wird in den EU-Mitgliedstaaten daher noch sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Schutzquoten weichen massiv voneinander ab, was vor allem auf den politischen (Un-)Willen in den Staaten zurückzuführen ist.

“Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen”

Wenn eine Person in Deutschland eigentlich Anspruch auf einen Schutzstatus hätte, diesen aber aufgrund politischen Unwillens in einem anderen Mitgliedstaat nicht erhält, legitimiert die EU mit dem Rückkehrsystem rechtswidrige und willkürliche Entscheidungen. Diese können nicht mehr von anderen Staaten hinterfragt werden. Der Entscheiderstaat stellt eine Europäische Rückkehranordnung aus, die in einer Datenbank einsehbar ist. An diese haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten und den Vollzug durchzusetzen. Eine Vereinheitlichung des Systems ist prinzipiell zu begrüßen, hat sich dabei aber an den höchsten und nicht den niedrigsten menschenrechtlichen Standards zu orientieren. 

“Klare Regeln für die Rückführung und Anreize für die freiwillige Rückkehr”

Mit der neuen Regelung sollen Abschiebungsentscheidungen „verbindlich“ angeordnet und durchgesetzt werden, wenn Personen während ihres Verfahrens nicht vollumfänglich kooperieren (können), untertauchen, die Frist zur freiwilligen Ausreise nicht einhalten oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. In Kombination mit der Reduzierung rechtlicher Einspruchsmöglichkeiten, der Ausweitung von Inhaftierungsmaßnahmen und der maßgeblichen Abschaffung einer Mindestfrist für die freiwillige Ausreise markiert dieses Vorhaben eine deutliche Abkehr von nachhaltigen und realistischen Rückkehransätzen und eine Hinwendung zur zwangsweisen Durchsetzung von Rückführungen und Abschiebungen.

“Strengere Regeln für zur Rückkehr verpflichtete Personen”

Abgelehnte Asylbewerber:innen müssen an ihrer Rückführung mitwirken, etwa durch Offenlegung ihrer Identität. Andernfalls drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Einreiseverbote. Praktische und rechtliche Probleme entstehen jedoch, da viele Betroffene aus Ländern mit schwacher Verwaltung kommen, keine Identitätsnachweise beschaffen können oder ihre Herkunftsstaaten die Rücknahme verweigern. Zudem könnten Sanktionen gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen, unverhältnismäßig sein und mit nationalem sowie EU-Sozialrecht kollidieren.

“Strengere Schutzvorkehrungen” 

Das Vorsehen strengerer Schutzvorkehrungen geht auch mit der Pflicht einher, diese ständig überprüfen zu müssen. Menschenrechte müssen zu jeder Zeit an jedem Ort von allen Akteur:innen garantiert werden. Allerdings funktionieren diesbezüglich die Monitoring-Prozesse innerhalb der EU unzureichend. Spätestens mit einem Drittstaatenmodell und der Eröffnung der Möglichkeit, abgelehnte Asylsuchende in ihnen komplett fremde Länder ausweisen zu können (siehe Slide 10), wird eine vollumfängliche Überprüfung und Garantie jedoch unmöglich.

“Strengere Vorschriften zur Einschränkung von Missbrauch und der Gefahr des Untertauchens”

Mit diesem Vorschlag soll eine Liste von Kriterien eingeführt werden, mit denen die Gefahr des Untertauchens bewertet werden soll. Es werden keine Alternativen zur Inhaftnahme bei Fluchtgefahr aufgezeigt. Stattdessen soll die maximale Haftdauer auf 24 Monate erhöht werden. Außerdem soll eine Kooperationspflicht vorschreiben, dass alle nötigen Informationen zur Identitätsfeststellung zur Verfügung gestellt werden. Verstöße können beispielsweise zu Leistungskürzungen, finanziellen Sanktionen oder dem Einziehen von Reisedokumenten führen (siehe Slide 6). Die automatisch aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen wird stark eingeschränkt. Dieser Vorschlag setzt auf Kontrolle und Sanktionen und schwächt gleichzeitig den Rechtsschutz Betroffener.  

“Besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen”

Dieser Punkt sieht eine frühere Sicherheitsüberprüfung und strengere Maßnahmen für Asylsuchende vor, die schwere Straftaten begangen haben, darunter eine obligatorische Abschiebung, verlängertes Einreiseverbot und eine verlängerte Haftdauer bis zu 24 Monaten. Dabei soll den Täter:innen möglichst kein Rechtsbehelf gestellt werden. Hier gilt es, insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte auf die Rechtmäßigkeit, die zeitliche Begrenzung und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit zu achten. Trotz einer schweren Straftat muss jedoch bei der Rückführung auch die Sicherheit der Asylsuchenden gewahrt werden.

“Rückübernahme im Rahmen der Rückkehrverfahren”
Mit dem Vorschlag wird die Rückübernahme zu einem festen Bestandteil von Rückführungsverfahren. In dem Vorschlag wird ein gemeinsames Verfahrenskonzept für die Übermittlung von Rückübernahmeersuchen mit einem Standardformular und einem System für die Weiterverfolgung dieser Ersuchen festgelegt. Dazu soll die Übermittlung von Daten an Drittstaaten zur Unterstützung der Rückübernahme ermöglicht werden.

“Rückkehrzentren” 

Der Vorschlag sieht die rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten vor. Diese würden Personen aufnehmen, gegen die eine endgültige Rückkehrentscheidung ergangen ist. Die Bedingungen für die Zentren müssten in einem Abkommen entweder zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat oder auf EU-Ebene vereinbart werden. Ein solches Abkommen darf nur mit Drittstaaten geschlossen werden, die die internationalen Menschenrechtsnormen und ‑grundsätze gemäß dem Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, anerkennen. Die Verantwortung für die Überprüfung der Einhaltung dieser Standards liegt jedoch bei den einzelnen Regierungen. Amnesty International warnt, dass dieser Ansatz das globale Flüchtlingsschutzsystem untergraben, Kosten erhöhen und zu weiterem menschlichen Leid führen werde.

Statement zum Sondierungspapier zwischen Union und SPD

 

Am 08. März 2025 einigten sich die potenziellen Koalitionspartnerinnen CDU/CSU und SPD auf ein Sondierungspapier, das mehrere Punkte zum Thema Migration umfasst.

 

Begrenzung der Migration

Die Koalitionspartnerinnen wollen das gerade erst aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichene Ziel der “Begrenzung der Migration” wieder einfügen. Das stellt eine realitätsferne Verweigerung der Erkenntnis dar, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, auch wenn in dem Sondierungspapier explizit von Deutschland als einem “weltoffenen Land” die Rede ist. Außerdem wirkt dieser Satz allen wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegen, dass Deutschland in fast allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen auf Migration angewiesen ist. 

Zurückweisungen an den Staatsgrenzen

Zurückweisungen von Asylsuchenden wird zu sogenannten Pushbacks führen: Das systematische Zurückdrängen von Schutzsuchenden ohne eine individuelle Prüfung des Schutzanspruchs. Mit diesem Vorhaben wird der Versuch unternommen, durch innenpolitisches Kalkül internationale und europäische Regelungen auszuhebeln. Dies gefährdet die europäische Integration und Freizügigkeit, führt zu Spannungen mit anderen EU-Staaten und hat vor allem verheerende Konsequenzen für Schutzsuchende. 

Integration fördern

Integration zu fördern ist ein wichtiger Ansatzpunkt, der jedoch auch sinnvoll ausgestaltet und nachhaltig finanziert werden muss. Integrationskurse müssen in ihrem Inhalt überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Die Forderung nach verpflichtenden Integrationsvereinbarungen sind rein willkürlich, stellen eine Schikane von Migrant:innen dar und negieren die Tatsache, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teilhabe eine Voraussetzung für Integration ist. 

Fachkräfteeinwanderung vereinfachen

Die Fachkräfteeinwanderung weiter zu vereinfachen, ist aufgrund des Fach- und Arbeitskräftemangels absolut notwendig. Das größte Problem ist jedoch die administrative Umsetzung, die im Sondierungspapier erneut nur schwammig beleuchtet wird. Im Zusammenhang mit den anderen Forderungen und der politischen Stimmung zeigt sich Deutschland außerdem als besonders unattraktives Land für Migrant:innen, auch und besonders für Fachkräfte.

Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden

Aufnahmeprogramme sind oft der einzige sichere Weg für Schutzsuchende nach Deutschland und entlasten zugleich überlastete Erstaufnahmeländer (z.B. Türkei oder Pakistan). Eine Pausierung würde nicht die Gesamtzahl der Geflüchteten senken, sondern lediglich gefährdete Menschen schutzlos zurücklassen. Wer eine geordnete Asylpolitik fordert, kann Aufnahmeprogramme nicht aussetzen, ohne zugleich Alternativen für sichere Zugangswege anzubieten.

Familiennachzug aussetzen

Das Recht auf Familie ist sowohl im Grundgesetz (Art. 6 GG) als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) verankert. Ein Aussetzen dieses Rechts für subsidiär Schutzberechtigte hätte schwerwiegende Folgen: Familien würden langfristig auseinandergerissen. Dies hätte nicht nur negative Folgen für die psychische Gesundheit, sondern auch für die Integration.

GEAS-Reform umsetzen

Die GEAS-Reform steht auch wegen deutscher Politik schon vor ihrer Umsetzung in nationales Recht vor dem Aus. Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, muss Deutschland seine Phrasen von Asylverfahren in Drittstaaten einstellen und sich wieder auf eine europäische Lösung fokussieren. Dabei dürfen die Rechte von Geflüchteten nicht mutwillig mit Füßen getreten werden.

Rückführungsoffensive starten

Die Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands und die Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei (z. B. durch vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam) widersprechen wesentlichen rechtsstaatlichen Prinzipien und erhöhen das Risiko willkürlicher und unverhältnismäßiger Eingriffe in die Rechte ausreisepflichtiger Personen. Die Einführung eines Ausreisearrests für Gefährder:innen und Straftäter:innen sowie die Erhöhung der Abschiebehaftkapazitäten könnten zu doppelten strafrechtlichen Maßnahmen und rechtlichen Grauzonen führen, insbesondere aufgrund unklar definierter Begriffe und fehlender gerichtlicher Kontrolle. Zudem würde die Umstellung vom „Amtsermittlungsgrundsatz“ auf einen „Beibringungsgrundsatz“ im Asylrecht Schutzsuchende benachteiligen, die oftmals nicht in der Lage sind, belastbare Fluchtgründe zu belegen. 

Bezahlkarte

Je restriktiver die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto größer sind die negativen Auswirkungen auf den Alltag und die Mobilität der Betroffenen. Expert:innen warnen, dass die Bezahlkarte nicht nur die soziale Stigmatisierung verstärkt, sondern die Integration in die Gesellschaft und auch in den Arbeitsmarkt aktiv behindert.

Herkunftsländer in die Pflicht nehmen

Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind nach gegenwärtiger Rechtslage völkerrechtswidrig. Um Menschen abzuschieben, sollen Terrorregime als integre Verhandlungspartner:innen legitimiert und diplomatische Beziehungen aufgenommen werden. Internationale Kooperationen sind in einer globalisierten Welt unerlässlich, jedoch handelt es sich um einen Vorwand, um Migrant:innen abzuschieben und symbolträchtige Handlungsfähigkeit zu suggerieren auf Kosten Schutzbedürftiger und ihrer Rechte.

Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern

Die Einstufung von Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ ist eine politisch motivierte Entscheidung, die weder einem verbindlich definierten Prüfungsschema folgt noch umfassend an menschenrechtliche Kriterien gebunden ist. In der Konsequenz werden Asylanträge pauschal als unbegründet abgelehnt, was die Einzelfallprüfung untergräbt und das Asylrecht aushöhlt. Diese Regelung dient nicht dem Schutz von Geflüchteten, sondern lediglich der schnelleren Ablehnung von Anträgen.

Staatsangehörigkeitsrecht

Es soll geprüft werden, ob mutmaßlichen Terrorunterstützer:innen, Extremist:innen und Antisemit:innen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, wenn sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Artikel 16 des Grundgesetzes schützt vor willkürlichem Entzug. Ein Verlust ist nur möglich, wenn eine zweite Staatsangehörigkeit besteht. Das Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht bereits heute den Verlust bei Beteiligung an Terrormilizen im Ausland. Problematisch sind die unklaren Begriffe, die politisch missbraucht werden können. Auch die sicherheitspolitische Wirkung ist fraglich, da die Personen weiterhin in Deutschland aktiv sein können. Die Reform ist rechtlich heikel und ihre Notwendigkeit zweifelhaft.

Westbalkan-Regelung begrenzen

Die Westbalkan-Regelung ist eine Regelung im Aufenthaltsgesetz, wonach Menschen aus den Westbalkanstaaten über vereinfachte Verfahren in Deutschland arbeiten dürfen. Das Kontingent für diese Regelung (einer der in vielen Hinsichten erfolgreichsten Erwerbstitel) erneut auf 25.000 Personen im Jahr zu  begrenzen, ist nicht nur ein populistisches Signal, sondern noch dazu nicht mehr als reine Symbolpolitik. Auch mit der Erhöhung des jährlichen Kontingents auf 50.000 mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 kamen in dem Jahr nur 14.000 Personen über diesen Aufenthaltstitel neu nach Deutschland.

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